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Immobilienangelegenheiten
Was muss ich zum Notartermin unbedingt mitbringen?
Ihren aktuellen (gültigen) Personalausweis oder Reisepass
Ihre Steueridentifikationsnummer (ansonsten kann und darf der Vertrag nicht abgewickelt
werden)
Käufer
Bei Bankenfinanzierung die von Ihrer Bank überlassenen Grundschuldformulare (am besten schon vor dem Beurkundungstermin übersenden)
Verkäufer
Sofern vorhanden Löschungsunterlagen für eingetragene Rechte (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen, evtl. Sterbeurkunden von Personen, für die noch Rechte noch im Grundbuch eingetragen sind)
Ernergieausweis
Heiratsurkunden, falls Sie noch mit dem Geburtsnamen im Grundbuch eingetragen sind
Bitte beachten Sie als Käufer:
Bitte besichtigen Sie den Kaufgegenstand und überprüfen Sie Angaben, die beispielsweise in Exposés gemacht werden, auf ihre Richtigkeit. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 6.11.2015 - V ZR 78/14) führen Beschreibungen außerhalb der notariellen Urkunde regelmäßig nicht zu Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Klären Sie mit Ihrem Kreditfinanzierer die Finanzierung.