Merkblätter und Hinweise für Mandanten
Immobilienangelegenheiten
Was muss ich zum Notartermin unbedingt mitbringen?
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Ihren aktuellen (gültigen) Personalausweis oder Reisepass
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Ihre Steueridentifikationsnummer (ansonsten kann und darf der Vertrag nicht abgewickelt
werden)
Käufer
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Bei Bankenfinanzierung die von Ihrer Bank überlassenen Grundschuldformulare (am besten schon vor dem Beurkundungstermin übersenden)
Verkäufer
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Sofern vorhanden Löschungsunterlagen für eingetragene Rechte (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen, evtl. Sterbeurkunden von Personen, für die noch Rechte noch im Grundbuch eingetragen sind)
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Ernergieausweis
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Heiratsurkunden, falls Sie noch mit dem Geburtsnamen im Grundbuch eingetragen sind
Bitte beachten Sie als Käufer:
Bitte besichtigen Sie den Kaufgegenstand und überprüfen Sie Angaben, die beispielsweise in Exposés gemacht werden, auf ihre Richtigkeit. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 6.11.2015 - V ZR 78/14) führen Beschreibungen außerhalb der notariellen Urkunde regelmäßig nicht zu Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Klären Sie mit Ihrem Kreditfinanzierer die Finanzierung.