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Merkblätter und Hinweise für Mandanten

 

Immobilienangelegenheiten

 

Was muss ich zum Notartermin unbedingt mitbringen?

 

  • Ihren aktuellen (gültigen) Personalausweis oder Reisepass

  • Ihre Steueridentifikationsnummer (ansonsten kann und darf der Vertrag nicht abgewickelt

       werden)

 

Käufer

  • Bei Bankenfinanzierung die von Ihrer Bank überlassenen Grundschuldformulare (am besten schon vor dem Beurkundungstermin übersenden)

 

Verkäufer

  • Sofern vorhanden Löschungsunterlagen für eingetragene Rechte (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen, evtl. Sterbeurkunden von Personen, für die noch Rechte noch im Grundbuch eingetragen sind)

  • Ernergieausweis

  • Heiratsurkunden, falls Sie noch mit dem Geburtsnamen im Grundbuch eingetragen sind

 

​           

Bitte beachten Sie als Käufer:

 

Bitte besichtigen Sie den Kaufgegenstand und überprüfen Sie Angaben, die beispielsweise in Exposés gemacht werden, auf ihre Richtigkeit. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 6.11.2015 - V ZR 78/14) führen Beschreibungen außerhalb der notariellen Urkunde regelmäßig nicht zu Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.

 

Klären Sie mit Ihrem Kreditfinanzierer die Finanzierung.

 

Notartermin

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