top of page

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Neben unserer Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung werden wir außerhalb der von uns betreuten Verfahren auch als anwaltliche Berater von sonstigen Insolvenzbeteiligten (z.B. Gläubiger, Insolvenzschuldner) mandatiert.

Die Tätigkeit sowohl in der Insolvenzverwaltung als auch in der Insolvenzberatung und Interessenvertretung erscheinen auf den ersten Blick nicht kompatibel.

 

Anwaltliche Beratung im Insolvenzrecht erfordert jedoch zwingend die Kenntnis der Abläufe des ​Insolvenzverfahrens. So können Anfechtungstatbestände und Haftungsfallen vermieden werden, ​wenn die Beratung früh genug einsetzt.

Aber auch dort, wo die Anfechtung bereits erklärt worden ist, bedeutet dies noch nicht, dass die Anfechtung auch tatsächlich greit. Oft werden aus Unerfahrenheit, fehlender oder fehlerhafter Datenerhebung Anfechtungstatbestände behauptet, die im Gerichtverfahren durch erfahrene Anwälte dann abgewehrt werden können.

Mit unserer Spezialisierung beiten wir alle Voraussetzungen dafür, dass Prozesse unter Beteiligung von Insolvenzverwaltern sach- und fachgerecht zum Erfolg geführt werden.

+   Anfechtungsklagen

+   Gesellschafterhaftung

+   Geschäftsführerhaftung

+   Eigenkapitalersatz

+   Interessenausgleiche

+   Sozialpläne

+   Sicherheitenpoolverträge

+   Aus-/Absonderungsrechte

+   Forderungsanmeldungen

+   Insolvenzgutachten

bottom of page