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Notar Christian Jelen

Recht selbst gestalten anstatt Gerichte entscheiden zu lassen

Durch die rechtzeitige und verbindliche Regelung relevanter Punkte im Testament, der Vorsorgevollmacht oder im Ehevertrag hat es jeder Bürger selbst in der Hand, relevante Sachverhalte für die Zukunft zu ordnen.

Insbesondere kann durch eine solche Regelung sichergestellt werden, dass im Krankheitsfall ein Betreuer verpflichtet ist, dem der Betroffene vertraut, dass ein Streit unter Erben oder im Fall der Beendigung einer Ehe durch ein eindeutiges Testament bzw. einen Ehevertrag verhindert wird.

Bei dieser Regelung hilft der Notar, indem er mit dem Mandanten gemeinsam Lösungen entwickelt, die nicht nur verbindlich und eindeutig sind, sondern aufgrund der notariellen Form auch rechtssicher. 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfüge ich außerdem über Kenntnisse des Wohnungseigentumsrechts, die bei dem Kauf und Verkauf von Wohnungen sowie der Gestaltung und Änderung von Teilungserklärungen hilfreich sind.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind mir die grundsätzlichen Probleme bei der Errichtung und beim Umbau von Häusern bekannt und ich kann bereits im Vorfeld Hinweise zur Vermeidung von später möglichen Streitigkeiten geben.

 

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 2012 und als Notar seit 2021 beurkunde ich sämtliche vorkommenden Rechtsgeschäfte auf den folgenden Gebieten:

Notar Christian Jelen:

Ich beurkunde insbesondere sämtliche vorkommenden Rechtsgeschäfte auf den folgenden Gebieten:​

 

 

  • Grundstückskaufverträge (bebaute oder unbebaute Grundstücke)

  • Hauskaufverträge

  • Schenkungs- und Übergabeverträge

  • Wohnungskaufverträge (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser etc.)

  • Grundschuldbestellungen, Hypothekenbestellungen

  • Bauträgerverträge

  • Teilungserklärungen gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Rechte an Gründstücken, z.B. Nießbrauch, dauernde Lasten, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Nutzungsrechte etc.

  • steueroptimierte Gestaltungen wie vermögensverwaltende Familienkommanditgesellschaft etc.

 

Steuerrechtliche Optimierungsgesichtspunkte werden auf Wunsch mit berücksichtigt.

 

 

 

  • Testamente (Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Unternehmertestamente etc.)

  • Erbverträge, Nießbrauch, Wohnrecht

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Erbscheinsanträge

  • Erbverzichtsverträge (z.B. im Zusammenhange mit Unternehmensübertragungen bei weichenden Erben)

  • Altenteilsregelungen, Versorgungsleistungen, Hoferbfolge, Höferecht

  • vorweggenommene Erbfolge (insbesondere auch unter steueroptimierenden Gestaltungsgesichtspunkten)

  • Vorsorgevollmachen mit Patientenverfügungen

 

Unter besonderer Berücksichtigung erbschaftssteuerliche Aspekte.

 

 

 

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG, GmbH & Co. KG)

  • Kommanditgesellschaften (KG)

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Aktiengesellschaften (AG)

  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG, PartGmbB)

  • Geschäftsführerbestellung und -abberufung

  • Prokuraterteilung

  • Handlungsvollmachten

  • sowie alle weiteren notariellen Angelegenheiten (z.B. Eheverträge, Vorsorgevollmachten)

  • Zugewinngemeinschaft

  • Gütertrennung

  • modifizierte Zugewinngemeinschaft

  • Gütergemeinschaft

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

                                                    

Familienrecht / Eheverträge
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