Fachanwalt für Steuerrecht
Schon 1993 absolvierte Dr. Jürgen Sander in Detmold den Fachanwaltslehrgang "Betrieb und
Steuern". Im selben Jahr erfolgte dann die Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht.
Auch Rechtsanwalt Hans-Ulrich Arndt wurde im Jahr 2006 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die anwaltliche Bearbeitung von Steuersachverhalten umfasst zum einen die präventive und
vorsorgende Beratung in der Vermeidung/Senkung von Steuern bei der Gestaltung von
Lebensvorgängen im familiären, erbrechtlichen und unternehmerischen Bereich, insbesondere
bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen im Unternehmensrecht. Handels- und
gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge müssen dabei stets mitbedacht und mit
steuerrechtlichen Auswirkungen kompatibel gemacht werden.
Außerdem betreut die Kanzlei Dr. Sander & Partner mbB Mandanten auch im
Rechtsmittelverfahren vor den Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zur Vertretung vor dem
Bundesfinanzhof in München.
Dort, wo eine fehlerhafte Beratung durch Rechtsanwälte und/oder Steuerberater zu einem
Steuerschaden geführt hat, prüft die Kanzlei Dr. Sander & Partner mbB auch die Erfolgsaussichten
von Regressansprüchen. Diese werden dann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
geltend gemacht und durchgesetzt.
+ Einsprüche gegen Steuerbescheide
+ Klagen vor den Finanzgerichten
+ Beratung zur Steuervermeidung/ -minderung
+ Durchsetzung von Regressansprüchen