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Fachanwalt für Steuerrecht

 

Schon 1993 absolvierte Dr. Jürgen Sander in Detmold den Fachanwaltslehrgang "Betrieb und

Steuern". Im selben Jahr erfolgte dann die Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht.

Auch Rechtsanwalt Hans-Ulrich Arndt wurde im Jahr 2006 Fachanwalt für Steuerrecht.

Die anwaltliche Bearbeitung von Steuersachverhalten umfasst zum einen die präventive und

vorsorgende Beratung in der Vermeidung/Senkung von Steuern bei der Gestaltung von

Lebensvorgängen im familiären, erbrechtlichen und unternehmerischen Bereich, insbesondere

bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen im Unternehmensrecht. Handels- und

gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge müssen dabei stets mitbedacht  und mit

steuerrechtlichen Auswirkungen kompatibel gemacht werden.

 

Außerdem betreut die Kanzlei Dr. Sander & Partner mbB Mandanten auch im

Rechtsmittelverfahren vor den Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zur Vertretung vor dem

Bundesfinanzhof in München.

Dort, wo eine fehlerhafte Beratung durch Rechtsanwälte und/oder Steuerberater zu einem

Steuerschaden geführt hat, prüft die Kanzlei Dr. Sander & Partner mbB auch die Erfolgsaussichten

von Regressansprüchen. Diese werden dann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich

geltend gemacht und durchgesetzt.

+ Einsprüche gegen Steuerbescheide

+ Klagen vor den Finanzgerichten

+ Beratung zur Steuervermeidung/ -minderung

+ Durchsetzung von Regressansprüchen

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