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Den Menschen bei der Verwirklichung von Recht helfen!

 

„Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von

Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den

Ländern Notare bestellt“ - so lautet § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO).

Hans Ulrich Arndt​:

 

„Das ist meine vornehmste Aufgabe, die meine Mitarbeiter und ich mit vollem Engagement

zielstrebig verfolgen.

Als Fachanwalt für Steuerrecht verfüge ich außerdem über Kenntnisse des gesamten Steuerrechts, die bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften zu (legalen) Steuereinsparungen führen können. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter kann ich Ihnen dabei behilflich sein, Ihr Familienvermögen vor dem Zerfall zu bewahren."

Als Notar beurkunde ich insbesondere sämtliche vorkommenden Rechtsgeschäfte auf den folgenden Gebieten:​

 

  • Grundstückskaufverträge (bebaute oder unbebaute Grundstücke)

  • Hauskaufverträge

  • Schenkungs- und Übergabeverträge

  • Wohnungskaufverträge (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser etc.)

  • Grundschuldbestellungen, Hypothekenbestellungen

  • Bauträgerverträge

  • Teilungserklärungen gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Rechte an Gründstücken, z.B. Nießbrauch, dauernde Lasten, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Nutzungsrechte etc.

  • steueroptimierte Gestaltungen wie vermögensverwaltende Familienkommanditgesellschaft etc.

 

Steuerrechtliche Optimierungsgesichtspunkte werden auf Wunsch mit berücksichtigt.

 

 

 

  • Testamente (Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Unternehmertestamente etc.)

  • Erbverträge, Nießbrauch, Wohnrecht

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Erbscheinsanträge

  • Erbverzichtsverträge (z.B. im Zusammenhange mit Unternehmensübertragungen bei weichenden Erben)

  • Altenteilsregelungen, Versorgungsleistungen, Hoferbfolge, Höferecht

  • vorweggenommene Erbfolge (insbesondere auch unter steueroptimierenden Gestaltungsgesichtspunkten)

  • Vorsorgevollmachen mit Patientenverfügungen

 

Unter besonderer Berücksichtigung erbschaftssteuerliche Aspekte.

 

 

 

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG, GmbH & Co. KG)

  • Kommanditgesellschaften (KG)

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Aktiengesellschaften (AG)

  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG, PartGmbB)

  • Geschäftsführerbestellung und -abberufung

  • Prokuraterteilung

  • Handlungsvollmachten

  • sowie alle weiteren notariellen Angelegenheiten (z.B. Eheverträge, Vorsorgevollmachten)

Dabei liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzbarkeit der vertraglichen Regelungen. Notar Arndt kann dabei auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen.

Notar Hans Ulrich Arndt

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