Den Menschen bei der Verwirklichung von Recht helfen!
„Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von
Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den
Ländern Notare bestellt“ - so lautet § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO).
Notar Dr. jur. Jürgen H. A. Sander:
„Das ist meine vornehmste Aufgabe, die meine Mitarbeiter und ich mit vollem Engagement
zielstrebig verfolgen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht verfüge ich außerdem über Kenntnisse des gesamten Steuerrechts, die bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften zu (legalen) Steuereinsparungen führen können. Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich Ihnen wertvolle Hinweise zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten geben, als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter kann ich Ihnen dabei behilflich sein, Ihr Familienvermögen vor dem Zerfall zu bewahren."
Im Rahmen der seit 1990 in Weyhe erbrachten Tätigkeit als Anwalt (Notar seit 1995) beurkunde ich insbesondere sämtliche vorkommenden Rechtsgeschäfte auf den folgenden Gebieten:
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Grundstückskaufverträge (bebaute oder unbebaute Grundstücke)
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Hauskaufverträge
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Schenkungs- und Übergabeverträge
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Wohnungskaufverträge (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser etc.)
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Grundschuldbestellungen, Hypothekenbestellungen
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Bauträgerverträge
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Teilungserklärungen gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
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Rechte an Gründstücken, z.B. Nießbrauch, dauernde Lasten, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Nutzungsrechte etc.
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steueroptimierte Gestaltungen wie vermögensverwaltende Familienkommanditgesellschaft etc.
Steuerrechtliche Optimierungsgesichtspunkte werden auf Wunsch mit berücksichtigt.
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Testamente (Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Unternehmertestamente etc.)
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Erbverträge, Nießbrauch, Wohnrecht
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Vorweggenommene Erbfolge
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Erbscheinsanträge
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Erbverzichtsverträge (z.B. im Zusammenhange mit Unternehmensübertragungen bei weichenden Erben)
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Altenteilsregelungen, Versorgungsleistungen, Hoferbfolge, Höferecht
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vorweggenommene Erbfolge (insbesondere auch unter steueroptimierenden Gestaltungsgesichtspunkten)
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Vorsorgevollmachen mit Patientenverfügungen
Unter besonderer Berücksichtigung erbschaftssteuerliche Aspekte.
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Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG, GmbH & Co. KG)
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Kommanditgesellschaften (KG)
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Offene Handelsgesellschaften (OHG)
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Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
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Aktiengesellschaften (AG)
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Partnerschaftsgesellschaften (PartG, PartGmbB)
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Geschäftsführerbestellung und -abberufung
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Prokuraterteilung
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Handlungsvollmachten
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sowie alle weiteren notariellen Angelegenheiten (z.B. Eheverträge, Vorsorgevollmachten)
Dabei liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzbarkeit der vertraglichen Regelungen. Notar Dr. Jürgen H. A. Sander kann dabei auf wertvolle Erfahrungen als Testamentsvollstrecker, Schlichter, Schiedsrichter, Mediator sowie aus unzähligen Beurkundungen seit 1995 zurückgreifen.

Notar Dr. Jürgen H. A. Sander
