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Gläubigerinformationssystem

 

 

Hier gelangen Sie zum Gläubigerinformationssystem:

Alle Gläubiger erhalten mit dem von uns übersandten Formular zur Forderungsanmeldung eine persönliche PIN, mit der sie sich jederzeit über den Sachstand des Verfahrens allgemein und den Stand ihrer Forderungsanmeldung/-prüfung informieren können.

Sollten Sie als Gläubiger eines Insolvenzverfahrens kein Formular zur Forderungsanmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Insolvenzabteilung.

Daneben erhalten auch die Gerichte und der Insolvenzschuldner die Möglichkeit, aktiv die Verfahrensinformationen abzurufen.

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